Öffentliche Beteilung zur Änderungen des Bebauungsplanes

Öffentliche Beteilung zur Änderungen des Bebauungsplanes

Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan „Ginsheimer Landstraße“, Gemeinde Bischofsheim

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischofsheim hat in ihrer Sitzung vom 28.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ginsheimer Landstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit diesem Bebauungsplan wird der Bebauungsplan „Sport- und Freizeitanlagen Flur 8“ in Teilen geändert. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für eine Gemeinbedarfseinrichtung und gewerbliche Nutzungen auf einem Geländestreifen östlich der Ginsheimer Landstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem nebenstehenden Übersichtsplan durch die dick gestrichelte Linie zu entnehmen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Dabei wird der Öffentlichkeit, auch Kindern und Jugendlichen, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bauverwaltung von jedermann vorgebracht werden.

Die Unterlagen zur frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit liegen in der Bauverwaltung der Gemeinde Bischofsheim, Abteilung Bauen und Bauhof, Rathaus II, Schulstr. 15, Zimmer 20.13, 65474 Bischofsheim im Zeitraum vom 27.01.2020 bis zum 07.02.2020 während der Dienstzeiten der Verwaltung öffentlich aus. Diese sind:  

Montag, Dienstag und Freitag     8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag                                     8.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

Bischofsheim, den 13.01.2020

Ingo Kalweit -Bürgermeister