Corona-Änderungen beim Biergartenbesuch

Corona-Änderungen beim Biergartenbesuch

vorab sei eines gesagt: Wir wollen weiterhin mit unseren Biergarten-Konzerten den Künstler einen entsprechenden Rahmen bieten Bei den anstehenden mediterranen Tagen und dem regulären Biergartenterminen sollen die Besucher weiterhin das sommerliche Flair genießen können.

Mit Wirkung zum 20. August ergeben sich Änderungen, die hier auszugsweise genannt sind

Wichtig ist: Bleibt gesund !

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KREIS GROSS-GERAU – Nach einem Anstieg von Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den vergangenen Tagen hat der Verwaltungsstab des Kreises Groß-Gerau am Dienstag weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beschlossen. Laut einer neuen Allgemeinverfügung sind im gesamten Kreis Groß-Gerau bis zum 30. August 2020 sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich nur noch Veranstaltungen mit höchstens 150 Personen (bislang 250) erlaubt. Zudem ist bei Zusammenkünften und Veranstaltungen im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen außer dem eigenen Sitzplatz zu tragen. Die Allgemeinverfügung tritt am 20. August 2020 in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. August 2020.  

Außerdem gilt dann in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben im Kreis wieder beim Betreten und Verlassen der Lokalität sowie für den Weg zum Tisch und zur Toilette eine Maskenpflicht. Auch gilt bei Veranstaltungen der Erwachsenenbildung und der Ausbildung das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Der Landrat appellierte an die Menschen im Kreis, das aktuelle Infektionsgeschehen sehr ernst zu nehmen und sich vor allem auch an die Hygieneregeln zu halten. „Die Maßnahmen dienen einzig dem Schutz der Menschen im Kreis Groß-Gerau“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer.  ………